Rechtshinweise
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht
sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen
schuldig. "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
(Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige
(Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine
technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Seit August 2005 ist die Tachojustierung in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Folge kann eine Geldstrafe oder aber auch eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren sein. Daher haben wir unseren Standort Deutschland aufgelöst und distanzieren uns auch von allen, die die Tachojustierung weiterhin in Deutschland betreiben und damit nicht nur sich selber in Gefahr bringen, sondern auch den vielleicht unwissenden Kunden. Und dabei ist es egal, wie ehrbar die Absichten des Kunden sind.
Wir führen unseren Service der Tachojustierung weiterhin durch, allerding im grenznahen Venlo in den Niederlanden. Aber auch hier gilt, dass Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges den Käufer über die Tachojustierung informieren müssen.
Grundsätzlich ist die Tachojustierung von Miet- und Leasingfahrzeugen verboten. Dies gilt auch in den Niederlanden und wird von uns nicht durchgeführt.
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